1. Was ist die PPWR und was regelt sie?
Die PPWR ist eine EU-Verordnung, die Anforderungen an das Inverkehrbringen, die Gestaltung, die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen sowie die Vermeidung von Verpackungsabfällen festlegt. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
2. Für welche Unternehmen gilt die PPWR?
Die PPWR gilt für alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, in Verkehr bringen, befüllen, importieren oder vertreiben. Dies betrifft Hersteller, Importeure, Händler und Onlinehändler innerhalb der EU.
3. Ab wann gilt die PPWR und welche Übergangsfristen gibt es?
Die PPWR tritt voraussichtlich ab 2026 in Kraft. Für bestimmte Anforderungen gibt es gestaffelte Übergangsfristen, die je nach Vorgabe bis 2030 reichen können.
4. Welche Verpackungen sind von der PPWR betroffen?
Die Verordnung gilt für alle Verpackungsarten, unabhängig vom Material. Dazu zählen Verkaufs-, Transport-, Versand- und Serviceverpackungen.
5. Welche Pflichten ergeben sich für Hersteller, Importeure und Händler?
Die Pflichten umfassen unter anderem Vorgaben zum Verpackungsdesign, zur Recyclingfähigkeit, zur Kennzeichnung und zur Nachweisführung über die Einhaltung der Verordnung.
6. Welche Verpackungen werden durch die PPWR verboten?
Die PPWR sieht Verbote für bestimmte Einwegverpackungen und Verpackungen aus bestimmten Materialien vor, beispielsweise für einige Kunststoffverpackungen und Miniaturverpackungen.
7. Was bedeutet „Design for Recycling“ im Rahmen der PPWR?
Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie effizient recycelt werden können. Dazu gehören Anforderungen an die Materialzusammensetzung, Sortierbarkeit und Recyclingfähigkeit.
8. Welche Recyclingquoten und Rezyklatanteile fordert die PPWR?
Die PPWR legt verbindliche Recyclingquoten und Mindestanteile an recyceltem Material für verschiedene Verpackungsarten fest. Die genauen Werte sind abhängig von Verpackungstyp und Material.
9. Welche Kennzeichnungspflichten gibt es für Verpackungen nach PPWR?
Verpackungen müssen künftig mit klaren Angaben zur Materialzusammensetzung und zur Entsorgung versehen werden. Die genauen Kennzeichnungsvorschriften werden in der Verordnung geregelt.
10. Wie muss die Konformitätserklärung nach PPWR aussehen?
Unternehmen müssen eine Konformitätserklärung erstellen, die die Einhaltung der Anforderungen der PPWR dokumentiert. Die Erklärung muss auf Anfrage den Behörden vorgelegt werden können.