1. Sind wir betroffen?
Ein klares Ja. Die PPWR gilt für alle Verpackungen, die in der EU verkauft werden - auch für importierte Verpackungen.
2. Ab wann gilt die PPWR?
Die Verordnung wurde am 22.01.2025 veröffentlicht und gilt ab dem 12.08.2026 verpflichtend.
3. Dürfen Altbestände weiterverkauft werden?
Ja. Verpackungen, die schon vor dem Stichtag im Lager oder im Handel waren, dürfen weiter benutzt oder verkauft werden. Die neuen Regeln gelten dafür nicht rückwirkend.
4. Was bedeutet „recyclingfähig“ genau?
Ab 2030 dürfen Verpackungen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie recyclingfähig sind und mindestens die Recyclingnote A, B oder C (Design for Recycling) erreichen.
Ab 2035 muss der Nachweis erbracht werden, dass Verpackungen tatsächlich und im großtechnischen Maßstab recycelt werden können („recycled at scale“).
Ab 2038 sind nur noch Verpackungen der Skalierung A oder B zulässig.
5. Wie viel recycelter Kunststoff muss in Verpackungen sein?
Bis 2030 gelten diese Mindestwerte:
30 % bei PET-Flaschen (z. B. Wasserflaschen)
10 % bei anderen Verpackungen für empfindliche Inhalte (z. B. Lebensmittel)
30 % bei Einweg-Getränkeflaschen
35 % bei allen anderen Kunststoffverpackungen
Bis 2040 steigen die Quoten weiter.
6. Wie viel „Luft“ darf in einer Verpackung sein?
Ab dem 01.01.2030: max. 50 % Leerraum für Gruppen-, Transport- und E-Com-Verpackungen. Füllmaterial zählt als Leerraum.
7. Gibt es Regeln gegen „Überverpackung“?
Ja. Ab dem 01.01.2030 muss Gewicht/Volumen auf das Nötige reduziert sein; kosmetische Tricks (z. B. Doppelwände, falsche Böden) sind untersagt - mit wenigen, klaren Ausnahmen.
8. Welche Re-Use-Ziele gibt es in der Logistik?
Ab 2030 müssen mindestens 40 % der Transportverpackungen wiederverwendbar sein; ab 2040 steigt diese Vorgabe auf 70 %.
9. Gibt es Ausnahmen - z. B. für Kartonverpackungen?
Ja. Karton-Schachteln sind von bestimmten Re-Use-Zielen ausgenommen, weil sie sich meist nicht wirtschaftlich im Umlauf halten lassen. Details stehen in den Reuse-Artikeln.
10. Was bedeutet das für E-Commerce konkret?
Auch Online-Versandverpackungen dürfen nur noch 50 % Leerraum enthalten. Und: Alle Pflichtinformationen wie Labels oder QR-Codes müssen schon vor dem Kauf online sichtbar sein.
11. Welche neuen Labels kommen und ab wann?
Ab dem 12.08.2028: Es wird ein Material-Label entworfen, das beim Sortieren hilft.
Ab dem 12.02.2029: Für Mehrwegverpackungen zusätzlich ein Re-Use-Label und digitale Infos (z. B. per QR-Code).
12. Gibt es Verbote bestimmter Einweg-Formate?
Ja. Ab dem 01.01.2030: Einige Einwegverpackungen, die als unnötig gelten, werden verboten - z. B. doppelte Umverpackungen. Welche das genau sind, steht im Anhang der PPWR.